Studieren im Ausland

 Video: Im Ausland studieren #kurzerklärt

 Studierendenmobilität – Outgoings (SMS)

  • Studierende können mehrfach, in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate, gefördert werden.
  • 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei nehmen am Erasmus+ Programm teil (Liste aller 
Programmländer).
  • Die Schweiz finanziert die Austauschstudierenden aus eigenen Mitteln mit Hilfe des Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
  • Aufenthalte im Vereinigten Königreich können trotz Brexit weiterhin über das Erasmus+ Programm finanziert werden.

 

Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt im Ausland:

  • Sie sind regulär für ein Vollzeitstudium an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikuliert.
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
  • Sie dürfen Ihren Auslandsaufenthalt weder in Deutschland noch in dem Land, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, durchführen.
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Universitätscharta (ECHE).
  • Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus+-Studierende können Sie in der ERASMUS+-Studierendencharta nachlesen

 

 Video: Im Ausland studieren #kurzerklärt

 Studierendenmobilität – Outgoings (SMS)

  • Studierende können mehrfach, in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate, gefördert werden.
  • 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei nehmen am Erasmus+ Programm teil (Liste aller 
Programmländer).
  • Die Schweiz finanziert die Austauschstudierenden aus eigenen Mitteln mit Hilfe des Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
  • Aufenthalte im Vereinigten Königreich können trotz Brexit weiterhin über das Erasmus+ Programm finanziert werden.

 

Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt im Ausland:

  • Sie sind regulär für ein Vollzeitstudium an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikuliert.
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
  • Sie dürfen Ihren Auslandsaufenthalt weder in Deutschland noch in dem Land, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, durchführen.
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Universitätscharta (ECHE).
  • Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus+-Studierende können Sie in der ERASMUS+-Studierendencharta nachlesen

 

Bewerbung

Bewerbungfrist

Die Bewerbung erfolgt durch fristgerechte Einreichung des Erasmus+ Antrags bis zum

15. Dezember für das akademische Jahr 2024/25, das Wintersemester 2024/25 sowie das Sommersemester 2025 (Bei einigen Partnerhochschulen ist eine Bewerbung für das Sommersemester auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich - bitte wenden Sie sich dazu an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Zusätzlich müssen Sie sich dann bei den jeweiligen Wunsch-Hochschulen bewerben. Dazu erhalten Sie Anfang Januar weitere Informationen.

 

Vergabe der Studienplätze durch die Partnerhochschulen

Die Mitteilung des Auswahlergebnisses durch die Partnerhochschule an die ERASMUS BewerberInnen bzw. die Hochschule erfolgt zu sehr unterschiedlichen Fristen. Nachfragen an den Partnerhochschulen beschleunigen den Prozess nicht. Insofern wird darum gebeten, von Anfragen dort wie bei uns abzusehen. Die Entscheidung wird unterschiedlich - manchmal den Bewerbern direkt, manchmal der Hochschule / Abteilung International Office - mitgeteilt. Sobald der Hochschule ein Bescheid vorliegt, werden die BewerberInnen davon per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Umgekehrt werden die BewerberInnen gebeten, nach Mitteilung der Entscheidung durch die Partnerhochschule sicherheitshalber ihre Hochschule zu informieren. Bitte informieren Sie uns sowie die Partnerhochschule, falls Sie Ihr geplantes Auslandssemester nicht antreten werden.

Auswahlkriterien
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach fachlichen Leistungen, bei künstlerischen Studiengängen auf der Grundlage der eingereichten Audio-/Videodateien eigener Aufnahmen oder der kompositorischen Arbeit. Ein Studienplatz kann nur bei freier Kapazität der Lehrenden erwartet werden.

 

Höhe der Förderung für Studienaufenthalte

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern. Für das Studienjahr 2024/25 beträgt sie:

Gruppe

Länder

Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
600 €/Monat

Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
540 €/Monat

Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
490 €/Monat

Top-Up (Zusatzförderung)

 

Praktika: 150 €/Monat

Fewer Opportunities (Behinderung, Studierende mit Kind, chronische Krankheit), Erwerbstätigkeit, Erstakademiker*innen): 250€/Monat

Grünes/Nachhaltiges Reisen: 50€/einmalig

Die Mobilitätsbeihilfe lässt sich mit Auslands-BAföG kombinieren. Weitere Informationen zum Thema Auslands-BAföG finden Sie hier. Bitte stellen Sie Ihren BAföG Antrag rechtzeitig (möglichst 6 Monate im Voraus).

 

Online-Sprachtest der Europäischen Kommission (OLS)

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support, OLS) zur Verfügung. Dieser ist von allen Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests dient als Einstufungstest zur Dokumentation Ihres aktuellen Sprachstandes. Je nach Sprachkenntnissen haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, vor und während der Mobilitätsphase auf die OLS-Lernplattform zuzugreifen und einen Online-Sprachkurs zu besuchen.
Zum gegebenen Zeitpunkt erhalten Sie vom International Office eine E-Mail mit Login und Passwort für den Zugang zur OLS-Plattform.

Versicherung

Studierende müssen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission, der DAAD noch die Hochschule für Musik und Theater München haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum) entstehen.

Folgende Versicherungen werden von der EU empfohlen:
• Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
• Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),
• Auslandskrankenversicherung,• ggf. Reiseversicherung,
• Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).

Der DAAD bietet Studierenden und Praktikanten, die von Deutschland ins Ausland gehen eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt beim DAAD.

Weitere Informationen zur Studierendenmobilität finden Sie beim DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst unter www.eu.daad.de/studierende

 

Nach Zusage eines Studienplatzes an einer Partnerhochschule

Learning Agreement (LA)

Im Learning Agreement geben Sie an, welche Kurse Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Zusätzlich tragen Sie ein, welche der Kurse für Ihr Studium an der HMTM anerkannt werden sollen. Das LA muss von allen Parteien (Studierender, Gast- sowie Heimathochschule) unterzeichnet werden.

Grant Agreement (GA)

Das Grant Agreement wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen der Hochschule für Musik und Theater München und dem Studierenden abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.

Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums - Aufenthaltsdauer

Die Auszahlung erfolgt erst bei Vorlage:

  • des von allen Parteien unterschriebenen Learning Agreements (Lernvereinbarung)
  • des von Ihnen im Original unterschriebenen Grant Agreements (Stipendienzusage)
  • des von der Gasthochschule unterschriebene Certificate of Arrival 
  • Ferner müssen Sie den verpflichteten Online-Sprachtest (OLS) zu Beginn Ihrer Mobilität durchgeführt haben.

Erst nach vollständiger Vorlage dieser Unterlagen erhalten Sie erste Rate Ihres Erasmus+ Stipendiums in Höhe von 80% der Gesamtsumme ausbezahlt.

Bitte kümmern Sie sich kurz vor dem Ende Ihres Auslandaufenthaltes um Ihre Erasmus+ Abschlussunterlagen, damit wir Ihnen die Restzahlung Ihres Stipendiums anweisen können. Dazu gehören:

  • Certificate of Attendance Bitte lassen Sie sich dieses Formular vor Ort von der Gasthochschule unterschreiben und senden Sie es uns per E-Mail zu.
  • Bitte verfassen Sie einen Erfahrungsbericht über Ihren Aufenthalt. 
  • Zusätzlich müssen Sie nach Abschluss ihrer Mobilität einen Teilnehmerbericht (EU Survey) innerhalb von 30 Tagen ausfüllen.
  • Bitte leiten Sie uns nach Erhalt Ihr Transcript of Records sowie den letzten Teil des Learning Agreements Ihrer Gasthochschule weiter.

Die Abschlussunterlagen müssen bis spätestens fünf Wochen nach Ihrem Aufenthalt an der Gasthochschule vorliegen. Sie erhalten dann die restlichen 20% Ihres Stipendiums ausbezahlt.