Internationale Studienbewerber

Sie möchten sich für ein Vollstudium an der HMTM bewerben? Einen Überblick über das Studienangebot der HMTM sowie Einzelheiten zu den Anforderungen für die Eignungsprüfung finden Sie hier.

Bewerbung

Um sich für ein Studium an der HMTM zu bewerben, nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsportal.

 

Termine und Fristen

Anmeldung zu den Eignungsprüfungen:

Masterstudiengang Musiktheater/Operngesang:

Bachelor-, Masterstudiengänge, Excellence in
Performance (postgradualer Studiengang),
Weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse:


Masterstudiengang Digitale Kommunikation in der
Musik- und Entertainmentindustrie; Kultur- und Musikmanagement, Kulturjournalismus
:


Lehramtsstudiengänge

12. März


12. März



31. Mai 


12. März   



Termine der Eignungsprüfungen/Eignungsverfahren:

Masterstudiengang Musiktheater/Operngesang:

Bachelor-, Masterstudiengänge, Excellence in
Performance (postgradualer Studiengang),
Weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse:


Masterstudiengang Digitale Kommunikation in der
Musik- und Entertainmentindustrie

Masterstudiengang Kultur- und Musikmanagement
:


Lehramtsstudiengänge:

 Mai 2023  


10.-20. Juni 2023  


wird noch
bekannt gegeben

wird noch
bekannt gegeben

10.-16. Juni 2023

 

Die Anmeldefrist und die Termine für einen Studiengang an der Ballett-Akademie finden Sie hier.

Informationen zu den Studiengängen Maskenbild, Musical, Musiktheater/Operngesang, Regie und Schauspiel erhalten Sie direkt bei der Theaterakademie August Everding

 

Sie möchten sich für ein Vollstudium an der HMTM bewerben? Einen Überblick über das Studienangebot der HMTM sowie Einzelheiten zu den Anforderungen für die Eignungsprüfung finden Sie hier.

Bewerbung

Um sich für ein Studium an der HMTM zu bewerben, nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsportal.

 

Termine und Fristen

Anmeldung zu den Eignungsprüfungen:

Masterstudiengang Musiktheater/Operngesang:

Bachelor-, Masterstudiengänge, Excellence in
Performance (postgradualer Studiengang),
Weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse:


Masterstudiengang Digitale Kommunikation in der
Musik- und Entertainmentindustrie; Kultur- und Musikmanagement, Kulturjournalismus
:


Lehramtsstudiengänge

12. März


12. März



31. Mai 


12. März   



Termine der Eignungsprüfungen/Eignungsverfahren:

Masterstudiengang Musiktheater/Operngesang:

Bachelor-, Masterstudiengänge, Excellence in
Performance (postgradualer Studiengang),
Weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse:


Masterstudiengang Digitale Kommunikation in der
Musik- und Entertainmentindustrie

Masterstudiengang Kultur- und Musikmanagement
:


Lehramtsstudiengänge:

 Mai 2023  


10.-20. Juni 2023  


wird noch
bekannt gegeben

wird noch
bekannt gegeben

10.-16. Juni 2023

 

Die Anmeldefrist und die Termine für einen Studiengang an der Ballett-Akademie finden Sie hier.

Informationen zu den Studiengängen Maskenbild, Musical, Musiktheater/Operngesang, Regie und Schauspiel erhalten Sie direkt bei der Theaterakademie August Everding

 

Gebühren für die Anmeldung zur Eignungsprüfung bzw. zum Eignungsverfahren

Gebühren für die Anmeldung zur Eignungsprüfung bzw. zum Eignungsverfahren

Für die Anmeldung wird von jedem Bewerber eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Bei gleichzeitiger Bewerbung für mehrere Studiengänge wird für jeden weiteren Antrag eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung bzw. zum Eignungsverfahren. Die Zahlung ist mit Vorlage der Bewerbungsunterlagen durch Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg nachzuweisen. Wird die Einzahlung nicht nachgewiesen, ist eine Teilnahme nicht möglich. Eine Rückzahlung der Gebühr ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.

Überweisung / Kontoverbindung:

Staatsoberkasse Bayern
IBAN: DE63 7005 0000 3501 1903 15
Swift/BIC: BYLADEMM

Informationen zu ausländischen Bescheinigungen, Abschluss- und Sprachzeugnissen

Informationen zu ausländischen Bescheinigungen, Abschluss- und Sprachzeugnissen

1. Ausländische Bescheinigungen

Ausländische Bescheinigungen über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden nur in deutscher Übersetzung akzeptiert (Ausnahme: Bescheinigungen in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden). Die Übersetzung muss von einem für die jeweilige Sprache öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher/Übersetzer angefertigt und beglaubigt sein.


2. Abschlusszeugnisse

Bitte beachten Sie, dass Abschlusszeugnisse am Tag der Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie1) vorgelegt werden müssen.
Ausländische Zeugnisse/Urkunden werden nur in deutscher Übersetzung akzeptiert (Ausnahme: Zeugnisse in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden.). Die Übersetzung muss von einem für die jeweilige Sprache öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher/Übersetzer angefertigt und beglaubigt sein.


3. Sprachzeugnisse (Nachweis der Deutschkenntnisse)

Internationale Bewerber aus nicht-deutschsprachigen Ländern sowie Deutsche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen neben der erforderlichen Qualifikation für den gewählten Studiengang den Nachweis erbringen, dass sie die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen. Für die Aufnahme eines postgradualen künstlerischen Studiengangs (künstlerische Masterstudiengänge; Weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse) ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erforderlich, aber wünschenswert (Ausnahmen: Masterstudiengang Musiktheater/ Operngesang und Masterstudiengang Chordirigieren).

Es werden nur Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungsinstituten anerkannt.

Sprachzeugnisse müssen am Tag der Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie1) eingereicht werden. Abweichend hiervon können Studierende des Bachelorstudiengangs Tanz den erforderlichen Sprachnachweis spätestens zu Beginn der Unterrichtszeit des dritten Hochschulsemesters einreichen.
Ausländische Sprachzeugnisse werden nur in deutscher Übersetzung akzeptiert (Ausnahme: Zeugnisse in englischer Sprache); die Übersetzung muss von einem für die jeweilige Sprache öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher/Übersetzer angefertigt und beglaubigt sein.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den geforderten Sprachzeugnissen sowie zu den geforderten Sprachkenntnissen der einzelnen Studiengänge.

Bei TestDaF-Zeugnissen ist die entsprechende Niveaustufe in allen vier Teilfertigkeiten erforderlich. Falls die erforderliche Niveaustufe in einer oder mehreren Teilfertigkeiten nicht erreicht wird, kann der Test nicht akzeptiert werden. Ausnahme: Ein in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegter TestDaF gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen.

Internationale Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern sowie Deutsche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, werden ohne eines der oben aufgeführten Sprachnachweise auch nach bestandener Eignungsprüfung/bestandenem Eignungsverfahren nicht immatrikuliert.


1) Amtliche Beglaubigungen sind von siegelführenden Behörden oder Notaren vorzunehmen (z.B. ausstellende Behörde des Dokumentes, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt o.ä.). Kopien von bereits einmal amtlich beglaubigten Kopien haben als Nachweis keine Gültigkeit.

Kontakt

Kontakt


Die für Sie zuständige Kontaktperson finden Sie jeweils am Ende der Informationsseite des Studienganges auf unserer Website.