Personalmobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

Video: Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+ #kurzerklärt

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern in der Regel zwischen zwei und zehn Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden pro Woche.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • genehmigter Dienstreiseantrag
  • Land der Partnerhochschule ist nicht Ihr Hauptwohnsitzland
  • Aufenthaltsdauer: 2 - 60 Tage (zzgl. Reisetage); Unterrichtsverpflichtung: mindestens 8 Stunden (bei 2 - 7 Tagen Aufenthalt)
  • Förderanträge können ganzjährig genehmigt werden (solange ausreichend Mittel zur Verfügung stehen)
  • Sie müssen sich selbständig um den Kontakt zur aufnehmenden Einrichtung kümmern sowie das genaue Trainingsprogramm absprechen.
  • Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der Hochschule für Musik und Theater München zu betreuen


Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.


Ablauf der Bewerbung

Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Aufenthaltsbeginn Kontakt mit uns auf. Die Planung und Buchung Ihrer Reise übernehmen Sie selbständig. Die Erstellung des Arbeitsprogramms erfolgt zwischen Ihnen und Ihren Ansprechpartnern vor Ort.

Vor Beginn Ihres Aufenthalts:

  • Stellen Sie einen Dienstreiseantrag
  • Füllen Sie das Dokument Mobility Agreement aus und lassen Sie es von der Partnerhochschule unterzeichnen (eingescannte Unterschriften sind ausreichend). Danach geben Sie es im International Office ab.
  • Wir schicken Ihnen ein "Grant Agreement" zu, dem Sie ihre Förderhöhe entnehmen. Dieses Dokument senden Sie uns unterzeichnet im Original zurück. Anschließend überweisen wir Ihnen den Mobilitätszuschuss.


Nach Ende Ihres Aufenthalts:

  • Geben Sie im International Office das Dokument Confirmation of Stay im Original ab. Am besten lassen Sie es noch vor Ort von der Partnerhochschule unterzeichnen.
  • Sie erhalten per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen (EU-Survey/Erfahrungsbericht). Bitte füllen Sie diesen innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Aufenthaltes aus.
  • Gerne erhalten wir mündlich oder schriftlich ein Feedback Ihres Auslandsaufenthaltes


Finanzierung der Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) im Rahmen von Erasmus+ im Studienjahr 2021/2022:

Zielland

Betrag/Tag*

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

180 €

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 €

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 €

*bis zum 14. Tag

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument der EU Kommission ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

Distanz

Betrag*

Betrag (grünes Reisen)*

10 und 99 km 23 €
-
100 und 499 km 180
210 €
500 und 1999 km 275
320 €
2000 und 2999 km 360
410 €
3000 und 3999 km 530
610 €
4000 und 7999 km 820
-
8000 km und mehr 1.500
-

 *ab Projekt 2021